Terms of Service
Nutzungsbedingungen - Exolink Plattform und Connect-OCPP-Broker Funktionalität
Nutzungsbedingungen - Exolink Plattform und Connect-OCPP-Broker Funktionalität A. Allgemeines § 1 Vertragsgegenstand § 2 Verfügbarkeit § 3 Ihre Pflichten als Kunde § 4 Haftung § 5 Vertragslaufzeit und Beendigung § 6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen § 7 Vertraulichkeit § 8 Schlussbestimmungen B. Weitere Regelungen für das Exolink Lab C. Weitere Regelungen für die Nutzung des Exolink Marketplace Anbieter auf dem Exolink Marketplace werden Lesen Sie bitte diese Nutzungsbedingungen für die Exolink Plattform aufmerksam und vollständig durch. Mit Registrierung stimmen Sie diesen Nutzungsbedingungen zu. Das Angebot richtet sich explizit nur an Unternehmen und nicht an Privatpersonen. Die folgenden Bedingungen gelten zwischen der Exolink GmbH (im Folgenden auch nur "Exolink") und den Nutzern (im folgenden "Sie").
A. Allgemeines
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Exolink gewährt Ihnen die Nutzung der jeweils aktuellsten Version der Exolink Plattform über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser gemäß des jeweils gewählten Plans: https://www.exolink.com/pricing (2) Sie erhalten an der jeweils aktuellsten Version der Exolink Plattform für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern weltweite, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche, nicht ausschließliche und auf die Dauer des Plans zeitlich begrenzte Rechte den Exolink Connect-OCPP-Broker (Bestandteil der Exolink Plattform) mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen. Nutzungsrechte in darüber hinausgehendem Umfang, etwa an der eingesetzten Software, an Applikationen oder Code, insbesondere dem Quellcode der eingesetzten Software-Bestandteile oder der Applikationen oder an den Betriebssystemen der Server, auf welchen die Software des Exolink Connect-OCPP-Broker betrieben wird, werden Ihnen ausdrücklich nicht eingeräumt. Dies gilt nicht für enthaltene Open Source Software oder sonstige Komponenten Dritter. Hinsichtlich dieser Programmteile steht Ihnen durch Exolink lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zu, welches Sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung berechtigt. Eine physische Überlassung der Software-Bestandteile des Exolink Connect-OCPP-Broker erfolgt nicht. (3) Regelungen der Pläne oder individuell vereinbarter Verträge oder SLA gehen den allgemeinen Regelungen dieser Terms of Service vor.
§ 2 Verfügbarkeit
(1) Exolink gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Exolink Plattform von mindestens 99,9% im Monat am Übergabepunkt. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen von Exolink Connect-OCPP-Broker im Sinne von § 1 dieser Terms of Services zu nutzen. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messungen von Exolink maßgeblich. Angekündigte Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. (2) Exolink kann die Software-Bestandteile der Plattform und des Exolink Connect-OCPP-Broker jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Exolink nimmt gerne Ihre Anregungen zur Verbesserung der Plattform und des Exolink Connect-OCPP-Broker unter support@exolink.com entgegen, eine Anpassung auf Ihre individuellen Bedürfnisse oder Ihre IT-Umgebung schuldet Exolink nicht. (3) Exolink wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Exolink Plattform und Exolink Connect-OCPP-Broker vornehmen. Exolink treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich Ihrer Daten. Für eine ausreichende Sicherung Ihrer Daten sind Sie selbst verantwortlich. (4) Sollte die nach Absatz 1 definierte Verfügbarkeit nicht erreicht werden, erstattet Exolink einen Teil der gezahlten Plan-Gebühr für einen Monat. Die Erstattung ist abhängig vom Grad der Unterschreitung und erfolgt gemäß folgender Tabelle:
Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich gewährleisteten Erstattung Verfügbarkeit in Prozentpunkten
Die Verfügbarkeit ist zur Bewertung der Erstattung auf eine Stelle nach dem Komma kaufmännisch zu runden. Eine Beantragung der Erstattung ist notwendig und muss in Textform innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des betroffenen Monats bzw. Kalenderjahres erfolgen.
§ 3 Ihre Pflichten als Kunde
(1) Um die Exolink Plattform nutzen zu können, müssen Sie zuerst einen Login erstellen. Dafür müssen Sie neben Ihrem Namen auch Ihre Email-Adresse angeben. Sobald Sie die Funktionalitäten der Exolink Plattform nutzen wollen, müssen Sie sich für einen der verfügbaren Pläne entscheiden und zudem die dafür notwendigen Rechnungs- & Zahlungsinformationen hinterlegen. (2) Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass die Informationen, die Sie uns übermitteln, korrekt sind und von Ihnen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Wenn Sie bei der Buchung ein Unternehmen als Rechnungsempfänger hinterlegen, bestätigen Sie, dass Sie befugt sind, im Namen des Unternehmens zu handeln und in dessen Namen diese Bedingungen zu akzeptieren. (3) Es ist Ihnen verboten, mithilfe der Funktionen der Exolink Plattform Dienste und Workflows anzulegen oder anderweitig so zu nutzen, dass die Verarbeitung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. (4) Hinsichtlich erfolgter Angriffs- oder Ausspähversuche gegen die Exolink Plattform oder andere Nutzer oder mithilfe der Funktionalitäten von der Exolink Plattform, die nachweislich über Ihren Login erfolgen, schreiben wir Ihnen die Verantwortlichkeit zu. Sie sind daher verpflichtet, alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie etwa Ihr Benutzername und Ihr Passwort, vertraulich zu behandeln und dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass eine andere Person Zugriff auf Ihre Zugangsdaten hat, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich unter support@exolink.com, damit wir Ihr Konto vorübergehend sperren und das Passwort zurück setzen können. (5) Sie sichern uns zu, dass die durch Sie auf der Exolink Plattform abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch Exolink nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Sie stellen Exolink von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Absatz geltend machen, auf erstes Anfordern frei. (6) Erkannte Störungen sind unverzüglich an support@exolink.com zu melden.
§ 4 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Absatz 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.
§ 5 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Wenn Sie Exolink Connect-OCPP-Broker nutzen wollen, müssen Sie einen der verfügbaren Pläne beauftragen. (2) Die Kündigung ist je Plan zum Ende des nächsten Kalendermonates möglich, es sei denn für den jeweiligen Plan ist eine andere Kündigungsfrist vereinbart. (3) Die Kündigung des Plans durch den User ist in seinem Account auf der Exolink Plattform möglich. Alternativ ist auch eine Kündigung per E-Mail an support@exolink.com möglich. (4) Zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung werden die damit verknüpften Daten gelöscht, es sei denn Exolink ist vertraglich oder gesetzlich verpflichtet die Daten länger aufzubewahren. (5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigen Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe zur Kündigung sind insbesondere, aber nicht abschließend: - wenn Sie die Exolink Plattform angreifen oder bewusst Schwachstellen ausprobieren oder nutzen, - wenn Sie die Exolink Plattform derart nutzen, dass gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen wird.
§ 6 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
(1) Die Abrechnung erfolgt per gewähltem Zahlungsmittel immer am Monatsanfang. Für die kaufmännische Abwicklung der Zahlung der Pläne setzen wir http://stripe.com als Dienstleister ein. (2) Der erste Monat der Beauftragung des Plans wird anteilig berechnet, sofern der Plan nicht am ersten des Monats abgeschlossen wurde. (3) Über die reine Bereitstellung hinaus entstehende Verbrauchsabhängige Gebühren (z.B. Traffic) werden im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Eine Übersicht über Verfahren, in denen wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeiten, sehen Sie in unserer Datenschutzerklärung (2) Exolink verpflichtet sich, über alle Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die Exolink im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Exolink Plattform erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit Exolink gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. (3) Falls zwischen den Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Geheimhaltung von Informationen (Geheimhaltung, Non-Disclosure-Agreement, etc.) geschlossen haben oder während der Vertragslaufzeit abschließen, gehen die Regelungen der gesonderten Vereinbarungen diesen hier vor.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. (2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden getroffen werden müssen diese zur Gültigkeit mindestens in Textform dokumentiert werden. Sollten die Parteien einen gesonderten, individuellen (Nutzungs-)Vertrag über die Bereitstellung der Exolink Plattform, Exolink Connect-OCPP-Broker und/oder andere (IT-)Dienstleistungen abgeschlossen haben, so geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor. (3) Exolink hat das Recht, einseitig diese Bestimmungen nachträglich anzupassen, wenn eine Änderung der Marktverhältnisse, bestimmte gesetzliche Vorgaben oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung eine Anpassung der AGB notwendig machen. Eine Anpassung wird jeweils nur in dem Umfang vorgenommen, wie die in Satz 1 dieses Absatzes aufgeführten vorab nicht vorhersehbaren Ereignisse eine Anpassung erforderlich machen. Exolink ist nur berechtigt, diese Bestimmungen nur unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. Sie können der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat Exolink ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. (4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht). (5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen.
B. Weitere Regelungen für das Exolink Lab
Das Exolink Lab ist ein visueller Workflow-Designer der die schnelle Umsetzung von Piloten sowie die Implementierung von hochverfügbaren Prozessabläufen für den produktiven Betrieb ermöglicht. Das Lab ist eine kostenpflichtige Funktion der Exolink Plattform. Exolink garantiert die Verfügbarkeit der Systeme wie in § 2 (4) dieser Vereinbarung beschrieben, allerdings nicht die Funktionalität von durch den Kunden erstellten Workflows. Ausfälle, die auf Fehler in den Workflows die durch den Kunden erstellt wurden verursacht werden, zählen entsprechend nicht in die Verfügbarkeitsrechnung. Sollten zwischen dem Kunden und Exolink SLAs bei Beauftragung abgeschlossen worden sein, gehen diese SLA den hier definierten Regeln vor.
C. Weitere Regelungen für die Nutzung des Exolink Marketplace
Über den Exolink Marketplace können Dienste, Software, Software-As-A-Service (SaaS-Dienste), Applikationen (Apps) bei Dritten gebucht und in Exolink Workflows eingebunden werden. Diese Dienste werden folgend zusammengefasst als Drittanbieter-Apps bezeichnet. Sofern Sie den Exolink Marketplace verwenden gelten diesbezüglich folgende Regelungen: Für die angebotenen Drittanbieter-Apps sind die jeweiligen Anbieter als Herausgeber verantwortlich. Es gelten die von den Anbietern zugesicherten Service-Level-Agreements und technisch-organisatorischen-Maßnahmen. Das Preis- bzw. Abrechnungsmodell für die Nutzung der Dienste und Software für den Kunden bestimmt der Drittanbieter. Individuelle Verträge zwischen Exolink Kunden und den Teilnehmer des Marketplace sind zulässig, sofern Sie nicht gegen Vereinbarungen zwischen Exolink und Exolink Kunden oder Exolink und den Drittanbietern verstoßen. Ausfälle der Drittanbieter-Apps werden nicht von der Verfügbarkeiten von Exolink abgezogen. Exolink weißt daraufhin, dass zwischen Exolink und den Drittanbietern vertragliche Regelungen bestehen, die in der Regel eine Vergütung bei Nutzung der Drittanbieter-App durch einen Exolink Kunden enthalten. Sofern angebotene Dienste und Software für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden sollen, ist eine entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarung zwischen Exolink Kunden und dem Drittanbieter abzuschließen. Sollten Drittanbieter sich vertragswidrig oder schädlich gegenüber Exolink Kunden verhalten, sind diese angehalten den entsprechend Sachverhalt Exolink zur Kenntnis zu bringen, damit Exolink zum Schutz der Kunden die Möglichkeiten des Drittanbieters im Exolink Marketplace einschränken oder vollständig entziehen kann. Bei (Rechts-)Streitigkeiten zwischen Exolink Kunden und Drittanbieter sind die Verträge zwischen diesen beiden Parteien entscheidend.
Anbieter auf dem Exolink Marketplace werden
Um Anbieter auf dem Exolink Marketplace zu werden, ist vorab eine Prüfung von Dienst, Software, Software-As-A-Service (SaaS-Dienste), Applikationen (Apps), etc. durch Exolink notwendig. Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt: support@exolink.com.