(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sofern Nebenabreden getroffen werden müssen diese zur Gültigkeit mindestens in Textform dokumentiert werden.
Sollten die Parteien einen gesonderten, individuellen (Nutzungs-)Vertrag über die Bereitstellung der Exolink Plattform, Exolink Connect-OCPP-Broker und/oder andere (IT-)Dienstleistungen abgeschlossen haben, so geht dieser Vertrag den Nutzungsbedingungen vor.
(3) Exolink hat das Recht, einseitig diese Bestimmungen nachträglich anzupassen, wenn eine Änderung der Marktverhältnisse, bestimmte gesetzliche Vorgaben oder eine höchstrichterliche Rechtsprechung eine Anpassung der AGB notwendig machen. Eine Anpassung wird jeweils nur in dem Umfang vorgenommen, wie die in Satz 1 dieses Absatzes aufgeführten vorab nicht vorhersehbaren Ereignisse eine Anpassung erforderlich machen. Exolink ist nur berechtigt, diese Bestimmungen nur unter der Bedingung zu ändern, dass sie dies dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitteilt. Sie können der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat Exolink ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Essen.